AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Abholung und Rücklieferung der Hüpfburg erfolgt, sofern nicht anders gebucht oder vereinbart, durch den Mieter für den gebuchten Zeitraum, Ab- und Rückgabezeiten Do-Mo. 09:00Uhr - 10:00 Uhr, an der Lageradresse, Ohmstraße 2, 85716 Unterschleißheim. Mittels Personalausweis und der Auftragsbestätigung, die per E-Mail versandt wurde, hat sich der Abholer zu legitimieren.

Aufträge:

Verträge können nur über die Buchungsplattform oder in telefonischer Absprache vereinbart werden.


Zahlungsbedingungen:

Der Rechnungsbetrag sowie die Kaution, welche beide aus der Auftragsbestätigung ersichtlich sind, gelten für die vereinbarte Abholzeit und sind im Voraus online oder - nach Absprache - spätestens bei Abholung der Hüpfburg in bar zahlbar.


Weiteres:

Für Schäden, Diebstahl und Zerstörung haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Vermieter bestätigt die Funktionstüchtigkeit bei der Übergabe der Hüpfburg auf dem Lieferschein. Eine Reklamation verdeckter Mängel wird nur anerkannt, wenn diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (telefonisch).

In der Regel kann der Vermieter bei Rückgabe der Hüpfburg diese nicht unmittelbar in Betrieb nehmen und auf mögliche Schäden hin überprüfen. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung entbindet, für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind, auch wenn diese erst später erkannt werden. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.

Mit Übergabe der Hüpfburg geht die Haftung auf den Mieter über. Sie endet mit der Rückgabe der Hüpfburg an den Vermieter.

Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse wie Sturm, Regen o. ä. haftet der Vermieter nicht. Der Mieter kann keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen, wenn die Hüpfburg aufgrund der Wettereinflüsse nicht genutzt werden konnte.

Die Hüpfburg muss dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt, sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit Zubehör übergeben werden.

Sollte entgegen der Vereinbarung eine Hüpfburg nass oder verschmutzt aus der Vermietung zurückkommen, berechnen wir pro Stunde Trockenlegung bzw. Reinigung 30 Euro zzgl. MwSt.

Wird die Hüpfburg defekt zurückgebracht, hat der Mieter die Reparatur zu bezahlen und darüber hinaus den tatsächlichen Mietausfall während der Reparaturzeit zu tragen.

Sollte dem Vermieter aufgrund von verspäteter Rückgabe der Mietsache ein Auftrag verloren gehen, hat der Mieter die Kosten (entgangene Mieteinnahmen und zu zahlender Schadensersatz) für den Ausfall zu ersetzen.


Rücktritt:

Der Rücktritt vom Vertrag ist bis 7 Tage vor vereinbarter Abholung kostenlos. Vom 7. Tag bis Abholung werden 50 % der Vertragssumme in Rechnung gestellt.

Die Rücktrittserklärung kann per E-Mail übersandt werden oder mittels Link in der Buchungsbestätigung. Sie können natürlich auch das Kontaktformular verwenden. Hierzu geben Sie bitte Ihre Reservierungsnummer an.


Haftung und Betrieb:

Der Betrieb der Hüpfburgen ist nur auf geeignetem Untergrund gestattet. Der Untergrund muss frei von spitzen Steinen, Ästen oder anderen scharfen oder spitzen Gegenständen sein. Die Verankerung der Hüpfburg muss mit den mitgelieferten Bodenankern erfolgen. Die Windstärken und –richtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten.

Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, hat der Mieter für eine sichere und trockene Unterbringung über Nacht zu sorgen.

Der Mieter verpflichtet sich, eine ständige Beaufsichtigung der Hüpfburg durch geeignete Personen zu gewährleisten.

Der Mieter hat für die Einhaltung folgender Sicherheitsregeln zu sorgen:

  • vor Benutzung der Hüpfburg sind die Schuhe auszuziehen
  • das Fassungsvermögen ist vom jeweiligen Gerät und Alter der Benutzer abhängig
  • Bei Überlastung können sich die Nähte weiten, was eine Reparatur beim Hersteller nach sich zieht. Diese Reparatur – und Ausfallkosten werden dem verursachenden Mieter in Rechnung gestellt.
  • Größere Kinder haben auf kleinere Kinder Rücksicht zu nehmen
  • Die Sicherheitsstufe ist nur für den Ein- und Ausstieg zu benutzen.
  • Das Klettern an den Seitenwänden und Türmen ist nicht gestattet
  • Das Mitnehmen von Gegenständen aller Art in den Spielbereich (Spielsachen, Getränke, Schlüssel, Messer…)ist untersagt
  • Besondere Vorsicht ist bei Brillen, Armbanduhren usw. geboten
  • Die Verankerung ist in regelmäßigen Abständen auf Festigkeit zu überprüfen
  • Bei Windböen ist das Spielgerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen


Vorsicht ist bei Nässe geboten, da die Luftkissen sehr rutschig werden und sich dadurch das Unfallrisiko erhöht. Der Mieter hat das Gebläse während der Veranstaltung vor Nässe und Feuchtigkeit zu schützen.

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